Seit dem 9. April 2026 hat sich für viele Edelmetallanleger in Deutschland steuerlich einiges geändert. An diesem Tag hat das Bundesfinanzministerium seine bisherige Praxis angepasst. Betroffen ist vor allem ein Modell, bei dem Privatanleger Silber, Platin oder Palladium in einem Zolllager innerhalb der EU kaufen und dort dauerhaft lagern, ohne die Ware jemals wirklich einzuführen.
Bisher blieb ein solcher Kauf ohne Mehrwertsteuer, solange die Metalle im Lager blieben. Nach der neuen Regelung gilt diese Steuerfreiheit künftig nur noch, wenn der Käufer die Ware tatsächlich aus dem Zollverfahren herausholt, sie also entweder richtig einführt oder wieder ins Ausland verschickt. Genau das machen private Anleger in der Praxis aber so gut wie nie. Deshalb verlieren viele bisher genutzte Modelle mit Zolllagern innerhalb der EU bei Neukäufen ihren steuerlichen Vorteil. Käufe, die schon vor dem 9. April 2026 abgeschlossen wurden, sind von der Änderung nicht betroffen und bleiben wie bisher steuerfrei.
Wichtig ist dabei jedoch, zwischen einem Zolllager auf deutschem beziehungsweise EU-Gebiet und einem Zollfreilager außerhalb der EU zu unterscheiden. Das Zollfreilager von pro aurum liegt nicht in Deutschland, sondern in Embrach bei Zürich in der Schweiz – also außerhalb der EU. Die neue Regelung des Bundesfinanzministeriums betrifft in erster Linie Lager innerhalb der EU. Für das gilt dagegen Schweizer Steuerrecht, das von dieser Änderung nicht berührt wird.
Zollfreilager von pro aurum: Standort und Funktionsweise
pro aurum betreibt in der Nähe von Zürich neben einer Filiale ein Zollfreilager, das von der pro aurum Schweiz AG verwaltet wird. Es handelt sich um ein Transitlager für physische Edelmetalle, das nach schweizerischem Recht zoll- und mehrwertsteuerfrei genutzt werden kann. Anleger aus Deutschland können dort ein Depot eröffnen, ohne vor Ort erscheinen zu müssen: Die notwendigen Formulare lassen sich online herunterladen, ausfüllen und per Post einreichen. Zur Identifikation wird eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments benötigt, zusätzlich erfolgt eine persönliche Identifizierung über ein Post- beziehungsweise Bankverfahren, wie es die Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung vorschreiben.
Ein Depot im Zollfreilager Embrach lässt sich ab einem Warenwert von 10.000 Schweizer Franken eröffnen. Kunden erhalten halbjährlich einen Depotauszug sowie jährlich das Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die eingelagerten Bestände gelten als Sondervermögen und sind damit rechtlich von den eigenen Beständen des Unternehmens getrennt sowie vollumfänglich versichert.
Mehrwertsteuerfreiheit bei Silber, Platin und Palladium
Der zentrale Vorteil des Zollfreilagers liegt im Kauf und Verkauf von sogenannten Weißmetallen. Silber, Platin und Palladium unterliegen beim regulären Erwerb der gesetzlichen Mehrwertsteuer, während Anlagegold davon grundsätzlich befreit ist. Solange diese Weißmetalle innerhalb des Zollfreilagers verbleiben und dort sowohl gekauft als auch wieder verkauft werden, fällt beim Handel keine Mehrwertsteuer an. Erst wenn die Ware physisch entnommen und beispielsweise nach Deutschland transportiert wird, greift die Steuerpflicht.
Das handelbare Sortiment im Zollfreilager ist aus administrativen Gründen allerdings kleiner als im regulären Angebot von pro aurum, umfasst aber gängige Silber-, Platin- und Palladiumprodukte in verschiedenen Gewichtsklassen, von kleineren Barren bis hin zu bekannten Anlagemünzen. Käufe und Verkäufe sind während der üblichen Öffnungszeiten jederzeit möglich. Für die Lagerung fallen jährliche Gebühren an, die sich nach Metallart und Depotwert unterscheiden und in mehreren Preisstufen gestaffelt sind.
Gold in der Schweiz lagern: Vorteile der Länderdiversifikation
Neben dem steuerlichen Aspekt bei Weißmetallen spielt für viele Anleger ein zweiter Punkt eine wichtige Rolle: die Lagerung außerhalb der Eurozone. Die Schweiz gilt traditionell als politisch und wirtschaftlich stabiler Standort mit einem verlässlichen Rechtssystem, einer relativ stabilen Währung und einer langen Tradition im Edelmetallhandel. Wer sein Gold, Silber, Platin oder Palladium dort verwahrt, streut damit nicht nur das Metall selbst, sondern auch das Länderrisiko innerhalb des eigenen Vermögens. Dieser Diversifikationsgedanke gilt unabhängig vom aktuellen Mehrwertsteuerthema und wird von vielen Anlegern als eigenständiges Argument für eine Verwahrung außerhalb Deutschlands genannt. Anlagegold ist ohnehin unabhängig vom Lagerort von der Mehrwertsteuer befreit, bei einer Lagerung in der Schweiz kommt jedoch der Aspekt des Verwahrorts außerhalb der EU als zusätzliches Diversifikationsmerkmal hinzu.
Wichtig zu wissen: Der Handel über ein Zollfreilager ist selbstverständlich ein vollkommen legales und seit Jahren etabliertes Modell, das auf klaren zoll- und steuerrechtlichen Regeln basiert und keine Grauzone darstellt.
Ausblick: Unterschiedliche Entwicklungen in Deutschland und der Schweiz
Während Deutschland die steuerlichen Spielregeln für den Handel mit Weißmetallen über Zollfreilager verschärft hat, zeichnet sich in der Schweiz bislang keine vergleichbare Änderung ab. Anleger, die sich für ein solches Modell interessieren, sollten sich dennoch stets über die aktuelle Rechtslage sowie über die konkreten Konditionen des jeweiligen Anbieters informieren, da sich sowohl steuerliche Rahmenbedingungen als auch Gebührenstrukturen im Zeitverlauf ändern können. Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten empfiehlt sich zusätzlich eine individuelle steuerliche Beratung, da die konkrete Behandlung im Einzelfall von den persönlichen Umständen des jeweiligen Anlegers abhängen kann.
Bildquelle: proaurum








