In weiße Edelmetalle investieren und steuerfrei kaufen!
Wer sein Kapital sicher in physisches Silber, Platin oder Palladium anlegen möchte, zahlt grundsätzlich beim Kauf die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gibt jedoch die Möglichkeit, den Anfall der Mehrwertsteuer über die Auswahl des Lagerortes gesetzeskonform zu verhindern und so mit dem grundsätzlich steuerfreien Gold gleichzuziehen: das pro aurum Zollfreilager.
Zollfreilager - so geht's
Details zur Depoteröffnung im Zollfreilager
Was ist das Besondere am Produkt “Zollfreilager”?
Für Investoren ist es ein Anreiz, Edelmetalle außerhalb der EU zu besitzen – die Schweiz gilt nach wie vor als sicherer Hafen. Die Weißmetalle Silber, Platin und Palladium können Sie im Zollfreilager fiskalabgabenfrei (d.h. zoll- und mehrwertsteuerfrei) kaufen und einlagern. Abseits dessen nutzen viele Personen das Inlandlager aus Gründen der Länderdiversifikation zur Einlagerung von Gold.
Welche Edelmetalle kann ich im Zollfreilager erwerben?
Aus administrativen Gründen ist es nicht möglich, alle Produkte zum Erwerb und anschließender Lagerung im Zollfreilager anzubieten, die Kunden z.B. in den Filialen von pro aurum erwerben können. Dennoch ist das Angebot im Zollfreilager sehr vielfältig. Bei den Barren reicht es von einer Unze bis zu einem Kilo und bei den Münzen können die gängigen Produkte eingelagert werden – beispielsweise Philharmoniker, Känguru-Nugget, Maple Leaf und American Eagle.
Hier geht’s zur Zollfreilager-Preisliste
Kann ich als Kunde jederzeit kaufen oder verkaufen?
Sie können jederzeit im Rahmen unserer Öffnungszeiten Kauf- oder Verkaufsaufträge abgeben. Ausschlaggebend ist der Preis, der im Moment der Auftragsabgabe auf der Zollfreilagerliste veröffentlicht ist. Anschließend stellen wir die Bestätigungen zu und lösen bei Ankäufen von pro aurum die Zahlungen an Sie aus.
Wie werden physische Auslieferungen durchgeführt?
Auslieferungen werden per Fax oder E-Mail beantragt. Anschließend vereinbaren wir mit Ihnen einen genauen Zeitpunkt der physischen Übergabe der Metalle. Bei der physischen Auslieferung aus dem Zollfreilager fallen in der Regel Verzollungsgebühren in Höhe von rund 160 CHF an.
Was muss dabei aus steuerlicher Sicht beachtet werden?
Bei der physischen Entnahme von Waren aus dem Zollfreilager muss vor Ort die Mehrwertsteuer für Weißmetalle bezahlt werden. In der Schweiz beläuft sich dieser Satz aktuell auf 8 Prozent. Werden ausgehändigte steuerpflichtige Edelmetalle anschließend ins Ausland, beispielsweise nach Deutschland eingeführt, muss der in Deutschland geltende Satz von derzeit 19 Prozent entrichtet werden, wobei die schweizerische Mehrwertsteuer gutgeschrieben wird.
Warum ist die Produktauswahl eingegrenzt?
Aus administrativen Gründen ist es nicht möglich, alle Produkte zum Erwerb und anschließender Lagerung im Zollfreilager anzubieten, die Kunden z.B. in den Filialen von pro aurum erwerben können. Dennoch ist das Angebot im Zollfreilager sehr vielfältig. Bei den Barren reicht es von einer Unze bis zu einem Kilo und bei den Münzen können die gängigen Produkte eingelagert werden – beispielsweise Philharmoniker, Kangaroo-Nugget, Maple Leaf und American Eagle.
Wie erfolgt die Depoteröffnung?
Sie können hier auf den Webseiten von pro aurum die nötigen Formulare herunterladen, ausfüllen und uns zusenden. Es wird eine Kopie eines Identifizierungsdokumentes (bspw. Personalausweis, ID oder Reisepass) benötigt. Zudem muss der Antragsteller durch die Post oder Banken persönlich identifiziert werden. Dieses Verfahren ist notwendig, da wir – wie Banken auch – gesetzlich verpflichtet sind, die Auflagen des Geldwäschereigesetzes zu erfüllen – dazu muss u.a. die Identität der Kunden geprüft werden. Anhand der Formulare eröffnen wir das Kundendepot.
Wie ist das Zollfreilager gesichert?
Das jeweilige Edelmetalllager (Zollfreilager/Inlandlager) hat mehrere Hochsicherheitstresore, die allerhöchsten Anforderungen gerecht werden. Die eingelagerten Edelmetalle sind vollumfänglich versichert, beispielsweise auch gegen Brand und Diebstahl. Zudem stellen die Kundeneinlagen – analog zu einem Wertpapierdepot bei Banken – Sondervermögen dar, d.h. sie sind rechtlich und räumlich von den Eigenbeständen von pro aurum getrennt.
Lagerpreise
Lagerung im Zollfreilager Embrach
Edelmetall | Edelmetallwert (CHF) Tageskurs | Lagerpreise* (p.a) |
Silber | 10.000 - 100.000 | 1,75% |
100.001 - 250.000 | 1,50% | |
250.001 - 1.000.000 | 1,25% | |
> 1.000.001 | 1,00% | |
Gold, Platin, Palladium | 10.000 - 100.000 | 0,75% |
100.001 - 250.000 | 0,60% | |
250.001 - 1.000.000 | 0,50% | |
> 1.000.001 | 0,40% |
*u.U. zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer
Referenzwährung für die Lagerung in den Lagern ist CHF. Wertangaben in EUR sind zum Tagesdevisenkurs auf Anfrage möglich. Der Mindesteinlagerungswert beträgt im Zollfreilager Embrach 10.000 CHF oder Gegenwert in Euro. Die Gebührenberechnung erfolgt auf den Warenwert der gelagerten Ware berechnet mit dem durchschnittlichen Tageskurs im Abrechnungszeitraum. Die Rechnung erfolgt halbjährlich per Ende Juni und Ende Dezember.
Service und Dokumente
Weitere Vorteile für Sie
Edelmetalle ohne Mehrwertsteuer kaufen
Zollfreilager sind die einfachste Möglichkeit, weiße Edelmetalle gänzlich ohne die sonst übliche Mehrwertsteuer zu kaufen und zu verkaufen. Es sind Transitlager, die zur zoll- und steuerfreien Lagerung von Ware genutzt werden. Der Vorteil der Steuerfreiheit ergibt sich, indem die Edelmetalle zwischen Kauf und Verkauf dort gelagert bleiben. Zollfreilager können ab einem Investitionsvolumen von 10.000,- CHF eröffnet werden. Halbjährig erhalten Sie einen offiziellen Depotauszug mit der Aufstellung Ihres Edelmetallvermögens und jährlich ein Testat eines Wirtschaftsprüfers. Wenn Sie eine Auslieferung der Ware wünschen, ist dies ebenfalls möglich. Bedenken Sie jedoch: In diesem Moment fällt durch das Verlassen der steuerfreien Zone die Mehrwertsteuer an.
Worauf Sie bauen können: pro aurum
Wenn es um Edelmetalle geht, gehört pro aurum zu den renommiertesten Ansprechpartnern und ersten Adressen im deutschsprachigen Raum. Mit über 150 erfahrenen und vom Thema Edelmetall begeisterten Mitarbeitern garantieren wir ein Höchstmaß an Professionalität, Seriosität, Fairness und Diskretion. Dabei stehen Ihre individuellen Interessen und Bedürfnisse im Vordergrund und bestimmen unser Handeln in allen Marktphasen. Wir bei pro aurum entwickeln die „Welt der Edelmetalle“ im Sinne unserer Kunden kontinuierlich weiter. So schaffen wir Raum für Innovationen und setzen unter dem Dach des Goldhauses Maßstäbe in Bezug auf Produktqualität, Verfügbarkeit, Lagerung und Service.
Umfassende Leistungen, keine Steuern – unser Zollfreilager
Zollfreilager sind speziell für weiße Edelmetalle von Vorteil. Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- sichere Verwahrung in steuerfreien Transitlagern
- Ware ist zu 100 % Ihr Eigentum
- keine Betragsobergrenze
- Kauf und Verkauf jederzeit möglich
- als Sondervermögen deklarierte Kundeneinlagerung
- sicher und seriös mit 100 % Versicherungsschutz
- Abholung und Versand nach Absprache
- faire Preise, aktuelle Kurse
Zollfreilager – Silber, Platin, Palladium ohne Mehrwertsteuer
Der Finanzplatz Schweiz genießt seit Jahrhunderten einen großen standortbedingten Wettbewerbsvorteil: Er gilt nämlich als besonders „sicherer Hafen“, was sich in erster Linie mit dem robusten Schweizer Franken, der soliden Wirtschaft und dem hohen Maß an politischer Stabilität begründen lässt. Außerdem ist der Goldhandel in der Alpenrepublik stark verwurzelt, gilt als sehr liquide und verfügt über eine ausgeprägte Expertise. Diese Vorteile kann pro aurum dank seiner Züricher Filiale auch deutschen Anlegern anbieten. Von dort wird übrigens auch das bei Embrach (nahe Zürich) angesiedelte Zollfreilager verwaltet.
Schweizer Zollfreilager verbessert die Rendite
Das Zollfreilager von pro aurum vereint für Edelmetallinvestoren zwei große Vorteile. Zum einen können sich pessimistische Naturen, die den Fortbestand von Euro und/oder Eurozone auf lange Sicht als gefährdet einstufen, über das Verwahren ihrer Edelmetalle in einem Land außerhalb der EU vor einem befürchteten staatlichen Zugriff auf ihren Besitz schützen. Da bei der Vermögensanlage unter anderem auch stets zu einer Länderdiversifikation geraten wird, kann man dieses Ziel über das Schweizer Zollfreilager von pro aurum perfekt realisieren.
Zum anderen bietet das Zollfreilager aber noch einen weiteren großen Vorteil: Dadurch wird es nämlich möglich, beim Handel der Weißmetalle Silber, Platin und Palladium – natürlich völlig legal – keine renditebelastende Mehrwertsteuer bezahlen zu müssen. Sie würde lediglich dann anfallen, wenn die Vermögenswerte das Zollfreilager verlassen sollten oder nach Deutschland transportiert würden. Wird sowohl der Kauf als auch der Verkauf dieser Weißmetalle über das Zollfreilager durchgeführt, würde die eingesparte Mehrwertsteuer das Anlageergebnis erheblich verbessern.
Aspekte, die es zu beachten gilt
Ein Depot im Zollfreilager Embrach kann man ab einem Nettowarenwert von mindestens 10.000 Schweizer Franken eröffnen. Interessenten sollten sich diesbezüglich direkt an unsere Kollegen von pro aurum Schweiz wenden. Außerdem sollte man bedenken, dass die Liste der handelbaren und somit lagerfähigen Münzen und Barren beim Zollfreilager deutlich geringer ausfällt als bei dem Edelmetalldepot in München. Dort lässt sich in der Regel die gesamte Produktpalette an Münzen und Barren sicher verwahren. Beim Zollfreilager erstreckt sich die Lagerliste aktuell auf fünf unterschiedliche Goldbarren von einer Unze bis zu einem Kilogramm. Bei
Münzen sind die fünf „weltberühmten“ Gold-Unzenmünzen Krügerrand, Känguru, Philharmoniker, American Eagle und Maple Leaf handelbar und somit auch lagerfähig.
Die bei Weißmetallen anfallenden Mehrwertsteuervorteile (siehe oben) sind bei insgesamt drei Silberbarren mit einem Gewicht von einem Kilogramm, fünf Kilogramm oder 15 Kilogramm sowie bei vier Silbermünzen mit einem Feingewicht von einer Unze realisierbar. Dabei handelt es sich um den Philharmoniker, den American Eagle, den Maple Leaf und den Krügerrand. Bei Platin und Palladium sind jeweils vier Barren in den Gewichtsklassen eine Feinunze, 100 Gramm, 500 Gramm und ein Kilogramm handelbar, während das Angebot an Münzen auf zwei Platinmünzen (Philharmoniker, Platypus) und eine Palladiummünze (Cook Islands) begrenzt ist. Bei der Nutzung des Zollfreilagers fallen jährlich Depotgebühren an, wobei auf der einen Seite zwischen Silber und den hochpreisigen Edelmetallen Gold, Platin und Palladium unterschieden wird. Auf der anderen Seite erfolgt aber auch in Abhängigkeit vom jeweiligen Depotwert eine Einteilung in vier verschiedene Preiskategorien.
Natürlich gelten auch die im Zollfreilager eingelagerten Edelmetallbestände als Sondervermögen. Dadurch sind sie vor einem Konkurs des Lagerbetreibers geschützt und selbstverständlich in vollem Umfang versichert. In halbjährlichem Rhythmus erhalten die Kunden übrigens einen Depotauszug mit aktueller Bewertung. Außerdem wird einmal pro Jahr das Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers verschickt. Wer seine im Zollfreilager gelagerten Barren oder Münzen vor Ort abholen oder sich zuschicken lassen möchte, kann dies via Fax oder E-Mail veranlassen. Danach wird ein Termin zur Übergabe der Edelmetalle vereinbart, wo etwaige Zollgebühren und Mehrwertsteuerbeträge (Ausnahme: Gold) zu bezahlen sind.
Wissenswertes zum Thema Steuern
Nach derzeitiger Rechtslage stellt sich bei der Steuererklärung die Lage für Edelmetallbesitzer mit langfristigem Anlagehorizont relativ einfach dar. Sobald sie nämlich die Edelmetalle länger als zwölf Monate besitzen, wären realisierte Kursgewinne grundsätzlich von der Abgeltungssteuer und zusätzlichen Abschlägen befreit. Grund: Edelmetalle in Form von Münzen oder Barren werden – ähnlich wie teurer Schmuck, Antiquitäten oder ein seltener Wein – unter steuerlichen Aspekten als physische Wertgegenstände und nicht als ganz normales Investment eingeordnet.