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Verkauf von Edelmetallen in der Filiale

So funktioniert die Bezahlung

Unmittelbar nachdem das Geschäft zwischen dem Goldverkäufer (Kunde) und dem Goldankäufer (pro aurum) rechtsverbindlich geschlossen wurde und eine Qualitätsüberprüfung der Barren bzw. Münzen auf Echtheit und Wiederverwertbarkeit (Schäden, Kratzer) erfolgt ist, wird der Bezahlprozess eingeleitet. Während normaler Marktphasen können unsere Kunden wählen, ob der Gegenwert des Verkaufs bar ausbezahlt oder auf das entsprechende Bankkonto überwiesen werden soll. In Zeiten hohen Verkaufsaufkommens kann es jedoch vorkommen, dass pro aurum nur eine Banküberweisung anbieten kann, da der Bargeldbestand in unseren Filialen begrenzt ist.

Sonderfall Altgold

Wer in einer unserer Filialen Schmuck aus Gold oder Silber, Zahn- und Bruchgold, Medaillen, Bandgold, Tafelsilber oder Granulate verkaufen möchte, kann dies über unseren Altgold-Service realisieren. Grundsätzlich bieten wir diese Dienstleistung in sämtlichen Filialen an – allerdings nur an bestimmten Tagen.

Weitere Informationen zum Verkauf von Altgold über eine Filiale von pro aurum finden Sie unter www.proaurum.de/leistungen/altgoldservice-und-goldankauf.

Nur zur Erinnerung

Bringen Sie bei einem Filialbesuch stets Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Beim Ankauf von Edelmetallen sind wir gesetzlich verpflichtet, unsere Kunden schon ab dem ersten Euro zu identifizieren.

Gut zu wissen

Vorteilhafte Besteuerung von Gold

Der Kauf von physischem Gold weiß aber auch durch die steuerlichen Aspekte zu überzeugen. Sobald nämlich Goldbarren oder -münzen länger als zwölf Monate gehalten werden, dürfen im Falle eines Verkaufs etwaige Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden. Erfolgt hingegen der Verkauf innerhalb eines Zeitraums von weniger als zwölf Monaten, müssen die Gewinne zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dabei existiert für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eine Freigrenze in Höhe von 600 Euro pro Person und Kalenderjahr. Wird sie überschritten, sind sämtliche Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dem Finanzamt mitzuteilen und zu versteuern. Grundsätzlich greift bei Edelmetallen somit nicht das für die meisten anderen Investments gültige Regelwerk zur Abgeltungssteuer.

Haben Sie noch Fragen?

Hilfe von pro aurum Experten

T: +49 89 444 584 - 0

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