Gold, Silber, Platin oder Palladium über den Onlineshop bei pro aurum kaufen
Bei pro aurum kaufen und verkaufen Sie Gold, Silber, Platin und Palladium rund um die Uhr – sicher und bequem über unseren Onlineshop.
Die Edelmetallpreise basieren auf aktuellen Kursen und werden kontinuierlich aktualisiert. So können Sie jederzeit zu marktgerechten Konditionen Münzen und Barren erwerben oder verkaufen.
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Sie können entweder über den Menüpunkt „Shop“ oder über den Menüpunkt „Preisliste Onlineshop“ in den Kaufprozess einsteigen. Im Shop können Sie sich durch die Auswahl eines konkreten Edelmetalls (Gold, Silber, Platin oder Palladium) und dessen Form (Barren oder Münzen) eine kleinere Auswahl anzeigen lassen, um das gesuchte Produkt schneller zu finden. Für Käufer besonders interessant: Durch einen zusätzlichen Klick kann man sich nur verfügbare Produkte anzeigen lassen, die auch tatsächlich prompt lieferbar sind. Starten Sie über den Menüpunkt „Preisliste Onlineshop“, so sehen Sie sämtliche Preise für Edelmetallbarren und -münzen aus Gold, Silber, Platin und Palladium in Listenform. Sie können direkt aus der Preisliste heraus die gewünschten Produkte in den Warenkorb legen.
Der grün markierte höhere Preis beim „Kaufen“-Button stellt den aktuellen Preis des jeweiligen Produkts dar. Sind Sie damit einverstanden, gelangen durch Eingabe der gewünschten Stückzahl mit anschließendem Anklicken des Kaufen-Links Ihre Edelmetalle in den Warenkorb. Dieser wird Ihnen auf der Internetseite oben rechts angezeigt. Sobald Sie diesen anklicken, öffnet sich Ihr Warenkorb per Popup und die Auswahlmöglichkeit “Warenkorb bearbeiten”. Hierüber können Sie die Stückzahl im Warenkorb verändern oder Produkte entfernen.
Durch einen Klick auf den Warenkorb sehen Sie die Details zum getätigten Kauf. Über den „Weiter zur Kasse“-Button können Sie dann Ihre für den Verkaufsabschluss nötigen Daten (Rechnungsadresse, Lieferadresse, Lieferart und Zahlungsinformationen) übermitteln. Dies gilt nur für Gastbestellungen. Registrierten Nutzern werden diese Daten selbstverständlich voreingeblendet.
Das Bezahlen der gekauften Edelmetalle kann auf unterschiedliche Arten erfolgen: entweder per Vorkasse (Überweisung), per Barzahlung oder per EC-Karte bis zum Tageslimit (Tageslimit Geldautomat). Die zwei letztgenannten Zahloptionen sind jedoch nur möglich, wenn Sie bei der Onlinebestellung angeben, dass Sie die die erworbenen Edelmetalle persönlich an einem unserer Standorte abholen möchten.
- Bei einem Online-Kauf müssen unsere Kunden stets mitteilen, ob sie die Ware in einer unserer Filialen selbst abholen oder den kostenpflichtigen Transport durch unsere Logistikpartner nutzen möchten. Selbstverständlich kann die Lieferadresse von der Rechnungsadresse abweichen. Als dritte Option besteht die Möglichkeit, Edelmetalle ab einem Nettowarenwert von 5.000 Euro kostenpflichtig und mit vollumfänglichem Versicherungsschutz im pro aurum einzulagern. Bevor Sie diese Variante nutzen können, ist der Abschluss eines Verwahrvertrags erforderlich.Hinweis in eigener Sache:
Wichtige Details zur Selbstabholung, zum Lieferservice und zum Edelmetalldepot (bzw. Zollfreilager) finden Sie .
Informationen zu unseren Verwahrmöglichkeiten finden Sie .
Hinweis zum Thema Numismatik:
In unserem Numismatik-Onlineshop können Sie sich auf die Suche nach numismatischen Münzen und historische Barren mit hohem Sammlerwert machen.
Seit Mai 2019 bietet pro aurum zudem eine Numismatik-App mit Shop-Funktion zum kostenlosen Download an.
Hier finden Sie weitere Infos über unseren Geschäftsbereich Numismatik.
Kontakt zu pro aurum Numismatik:
Tel.: +49 (0) 89 – 444 584 160
Mail: [email protected]
Gut zu wissen
Vorteilhafte Besteuerung von Gold
Der Kauf physischer Edelmetalle weiß aber auch durch die steuerlichen Aspekte zu überzeugen. Sobald nämlich Edelmetallbarren oder -münzen länger als zwölf Monate gehalten werden, dürfen im Falle eines Verkaufs etwaige Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden. Erfolgt hingegen der Verkauf innerhalb eines Zeitraums von weniger als zwölf Monaten, müssen die Gewinne zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dabei existiert für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eine Freigrenze in Höhe von 600 Euro pro Person und Kalenderjahr. Wird sie überschritten, sind sämtliche Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dem Finanzamt mitzuteilen und zu versteuern. Grundsätzlich greift bei Edelmetallen somit nicht das für die meisten anderen Investments gültige Regelwerk zur Abgeltungssteuer.
Haben Sie noch Fragen?
Hilfe von pro aurum Experten
T: +49 89 444 584 - 0














