Wer Silbermünzen als Kapitalanlage betrachtet und deren Schutzfunktion für das ersparte Vermögen oder als Altersvorsorge nutzen möchte, ist in der Regel bestrebt, für sein Geld möglichst viel Silber zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte man jedoch unbedingt auf die bei physischen Silberinvestments geltenden Besonderheiten achten. Sie können nämlich bares Geld wert sein. Das Wichtigste vorweg: Während beim Kauf von Kapitalanlagegold in Form von Barren oder Münzen gegenwärtig keine Mehrwertsteuer anfällt, sind vergleichbare Investments in Silbermünzen oder -barren mehrwertsteuerpflichtig. Das heißt: Wer bereits erworbene Silbermünzen verkaufen möchte, erhält meist etwas mehr als den Materialwert. Wer die Silbermünzen hingegen kauft, muss aufgrund der Mehrwertsteuerpflicht und den anfallenden Kosten für Herstellung und Vertrieb entsprechende Prämien entrichten. Wer beim Kauf von Silbermünzen für seine Euros möglichst viel Silber erhalten möchte, sollte beim Kauf deshalb unbedingt darauf achten, dass das jeweilige Exemplar der differenzbesteuerten Methode unterliegt.
Anleger sollten beim Kauf von Silbermünzen eher einen langfristigen Anlagehorizont haben. Grund: Die Spanne zwischen den Preisen für den Ankauf und den Verkauf liegt stets im deutlich zweistelligen Prozentbereich und muss nach dem Kauf durch eine entsprechend positive Performance des Silberpreises erst einmal aufgeholt werden, um in die Gewinnzone zu gelangen.
Normalerweise erhalten Anleger für „weltberühmte“ Unzenmünzen am meisten Silber für ihr Geld. Bei einem Gewicht von einer 1/2 oder 1/4 Unze fallen die Prämien auf den Materialwert relativ hoch aus. Folgende Silber-Anlagemünzen mit einem Feingewicht von einer Unze bieten erfahrungsgemäß besonders attraktive Preise pro Unze und sind daher in Deutschland derzeit sehr gefragt: Wiener Philharmoniker (nur differenzbesteuerte Exemplare), Maple Leaf, American Eagle, Kangaroo und Krügerrand. Sie alle werden weltweit in besonders hohen Stückzahlen produziert, was erhebliche Kosten- und damit Preisvorteile mit sich bringt. Ausgeliefert werden diese Bestseller beim Einzelverkauf in sogenannten „Münztäschchen“ oder als „Münztuben“ à 20 bzw. 25 Stück.
Beim Kauf von Barren oder Münzen aus Silber fällt zwar Mehrwertsteuer an (siehe oben), im Einkommensteuerrecht genießen solche Silberinvestments aber dieselben Steuervorteile wie ihre Pendants aus Gold. Nach einer Haltezeit von über zwölf Monaten dürfen nämlich im Falle eines Verkaufs etwaige Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden. Bei einer Haltedauer von weniger als zwölf Monaten muss hingegen für die realisierten Gewinne der persönliche Steuersatz entrichtet werden. Zudem hat der Gesetzgeber eine Freigrenze (kein Freibetrag) in Höhe von 600 Euro eingeräumt.
Wird sie überschritten, sind sämtliche Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dem Finanzamt mitzuteilen und zu versteuern. Damit findet bei Edelmetallen das für die meisten Wertpapierinvestments gültige Regelwerk zur Abgeltungssteuer keine Anwendung. Stattdessen greifen die Vorschriften für private Veräußerungsgeschäfte.
Wer die mehrwertsteuerbedingten Renditenachteile vermeiden möchte und bereit ist, größere Summen in Silber zu investieren, sollte die Nutzung des pro aurum Zollfreilagers in der Schweiz in Erwägung ziehen. Ab Investitionssummen von 10.000 Franken kann via Zollfreilager – natürlich völlig legal – Silber mehrwertsteuerfrei gekauft werden. Mehrwertsteuer würde also nur anfallen, wenn dort erworbene Silbermünzen oder -barren das Zollfreilager verlassen sollten. Wer Silber nicht als Langfristinvestment betrachtet und die eigenen Barren oder Münzen nicht unbedingt in den eigenen vier Wänden bzw. im eigenen Land lagern möchte, kann daher mit dem Schweizer Zollfreilager erhebliche Renditevorteile (bedingt durch die eingesparte Mehrwertsteuer) erzielen. Außerdem bietet der außerhalb der Eurozone angesiedelte Lagerort Schweiz dank der damit verbundenen Länderdiversifikation ein höheres Maß an Sicherheit. Selbstverständlich werden die dort eingelagerten Edelmetalle als Sondervermögen geführt und sind somit vor Insolvenz geschützt. Außerdem garantiert das Zollfreilager einen vollumfänglichen Versicherungsschutz für sämtliche Einlagen.
Wichtig zu wissen: Während in unseren Edelmetalldepots in München und Wien die gesamte Palette an Silberprodukten gelagert werden kann, sind im Schweizer Zollfreilager nur die gängigsten Silbermünzen bzw. -barren handelbar und damit auch lagerfähig.
Da in der Vergangenheit das edle Metall Silber sogar bei der Herstellung ganz normaler Geldmünzen zum Einsatz kam, erfreuen sich auch solche historischen Sammlermünzen großer Beliebtheit. Je nach Seltenheit fallen deren Prämien allerdings um ein Vielfaches höher als bei Silbermünzen zur Kapitalanlage aus. Wer sich über diese Produkte und deren Preise informieren möchte, kann dies über den Numismatik-Onlineshop oder die pro aurum Numismatik-App bewerkstelligen.
Hinweis in eigener Sache: Wir sind stets darum bemüht, große Mengen an Münzen oder Barren aus Silber vorrätig zu haben, was in Zeiten hoher Nachfrage aber nicht immer gelingt. Deshalb kaufen wir auch „gebrauchte“ Silberbarren oder -münzen aus zweiter Hand, die also nicht frisch geprägt wurden, gern an.