In der Finanzwelt genießen sowohl Gold als auch Silber einen guten Ruf als Inflationsschutz, Vermögensschutz bzw. Wertspeicher und fungieren daher als bewährte alternative Krisenwährungen. Es gibt aber auch wichtige Unterschiede zwischen den beiden Edelmetallen. Silber wird beispielsweise nicht nur von Finanzinvestoren stark nachgefragt, sondern kommt aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften auch in diversen Industriebranchen, wie zum Beispiel Photovoltaik, Wasseraufbereitung, Medizin und Elektronik, als wichtiger Rohstoff zum Einsatz. Rund die Hälfte der Silbernachfrage stammt daher aus diesen Industrien, wodurch Silber um einiges konjunktursensitiver gilt als Gold. Mehr als die Hälfte der weltweiten Förderung erfolgt zudem in Ländern wie Mexiko, Peru und China, wobei ein Großteil von Silber als Beiprodukt im Minensektor gewonnen wird.
Silber wird häufig als der „kleine Bruder“ von Gold bezeichnet – zum einen, weil sein Preis um einiges geringer ausfällt, und zum anderen, weil er schon immer eine starke Korrelation zum traditionellen Krisenschutz Gold aufgewiesen hat. Das heißt: Silber folgt in der Regel seinem „großen Bruder“ Gold und vollzieht auf lange Sicht häufig denselben Trend, wenngleich der Silberpreis meist wildere Kursausschläge verzeichnet und phasenweise auch ein Eigenleben entwickeln kann. Eine Kennzahl genießt bei der Analyse der Perspektiven des Silberpreises besonders hohes Ansehen: das Gold-/Silber-Ratio. Es zeigt nämlich an, wie viele Silberunzen benötigt werden, um eine Feinunze Gold zu kaufen. In den vergangenen 25 Jahren schwankte diese Bewertungskennzahl zwischen 31 (2011) und 94 (2019). Das heißt: Bei einem hohen Gold-/Silber-Ratio gilt Silber – verglichen mit Gold – als deutlich unterbewertet und somit aussichtsreich.
Diese alte Kaufmannsregel sollten Anleger bei einem Silberinvestment unbedingt beherzigen. Wer für seine Euros möglichst viel Silber erhalten möchte, sollte beim Kauf stets darauf achten, dass das jeweilige Exemplar der differenzbesteuerten Methode unterliegt. Nach der 2014 eingeführten Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent sind Edelmetallhändler bei Silbermünzen nämlich auf die Differenzbesteuerung umgestiegen, die selbstverständlich völlig legal und als gängige Praxis in der Branche gilt und von den Finanzämtern anerkannt wird. Möglich wird diese für Anleger vorteilhafte Methode, wenn Münzen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union eingekauft und hierzulande verkauft werden. Dann ist nämlich lediglich der Zollwert der Ware mit der Einfuhrumsatzsteuer von sieben Prozent zu versteuern, was den Einkaufspreis für den Händler entsprechend verteuert.
Beim Weiterverkauf der Ware muss dann die gültige Umsatzsteuer von 16 Prozent nicht auf den vollen Nettoverkaufspreis, sondern lediglich auf die Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Bruttoverkaufspreis aufgeschlagen und an das Finanzamt abgeführt werden.
Dadurch wurde eine signifikante steuerbedingte Verteuerung der Silbermünzen verhindert. Wichtig zu wissen: Wer beim Kauf von Silbermünzen für seine Euros möglichst viel Silber erhalten möchte, sollte beim Kauf unbedingt darauf achten, dass das jeweilige Exemplar der differenzbesteuerten Methode unterliegt. Hohe geldwerte Einkaufsvorteile lassen sich im Onlineshop von pro aurum erzielen, wenn bei der Suche und Auswahl von Silbermünzen der Menüpunkt „Silbermünzen differenzbesteuert“ angeklickt wird.
Hinweis in eigener Sache: Wir sind stets darum bemüht, große Mengen an Münzen oder Barren aus Silber vorrätig zu haben, was in Zeiten hoher Nachfrage aber nicht immer gelingt. Deshalb kaufen wir auch „gebrauchte“ Silberbarren oder -münzen aus zweiter Hand, die also nicht frisch geprägt wurden, gern an. Informieren Sie sich also auf dieser Seite darüber, wie Sie Silber verkaufen können.
Besonders viel Silber erhalten Anleger für ihr Geld vor allem beim kanadischen „Maple Leaf“, beim südafrikanischen „Krügerrand“, beim australischen „Känguru“, beim „American Eagle“ aus den USA sowie beim österreichischen „Wiener Philharmoniker“ – allerdings nur, wenn er über ein Nicht-EU-Land importiert wird oder es sich um aus dem Umlauf zurückgekaufte „Second Hand“-Münzen handelt. Frisch geprägte Exemplare sowie sämtliche Barren unterliegen stets dem erhöhten Mehrwertsteuersatz. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Bei sogenannten Münzbarren darf die Methode der Differenzbesteuerung ebenfalls generell angewendet werden.
Die grundsätzlich existierende „Mehrwertsteuerproblematik“ lässt sich übrigens über unser Schweizer Zollfreilager völlig legal umgehen. Hier kann man Silber mehrwertsteuerfrei kaufen. Die Steuer würde nur dann anfallen, wenn die Edelmetalle das Zollfreilager verlassen. Wer sein Silbervermögen nicht in den eigenen vier Wänden oder im eigenen Land verwahren möchte, kann mit dem Schweizer Zollfreilager sowohl hinsichtlich der Sicherheit (Lagerort Schweiz) als auch des Renditepotenzials (keine Mehrwertsteuer) punkten. Selbstverständlich sind die in unseren Edelmetalldepots in München und Wien sowie im Zollfreilager eingelagerten Edelmetalle als Sondervermögen geführt und somit vor Insolvenz geschützt und folgerichtig vollumfänglich versichert.