Produktinformationen

Das Zollfreilager ist ein Transitlager und dient der zollfreien Lagerung von Waren.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Keine Mehrwertsteuer beim Kauf
- Auslieferung jederzeit nach Terminvereinbarung möglich
- Halbjährlicher Depotauszug
- Jährliches Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers
- Zeitlich unbeschränkte Lagerung
Bei Kauf und Einlagerung ins Zollfreilager erwerben Sie Silber, Platin und Palladium ohne die jeweilige Mehrwertsteuer der gelagerten Werte.
Den aktuellen Sonderaktionspreis mit 125,00 CHF Preisvorteil finden Sie auf der Preisliste Zollfreilager
So funktioniert das Zollfreilager
I. Lagerung von Edelmetallen im Zollfreilager Embrach/Zürich
Das Zollfreilager ist ein Transitlager und dient der zollfreien Lagerung von Waren.
Bei Kauf und Einlagerung ins Zollfreilager erwerben Sie Silber, Platin und Palladium ohne die jeweilige Mehrwertsteuer der gelagerten Werte. Handelszeiten: 9.00 - 17.00 Uhr
II. Lagerung von Edelmetallen in Hongkong
Der Kauf und die Lagerung von Edelmetallen in Hongkong ist grundsätzlich abgabenfrei. Bitte beachten Sie, dass zur Lagerung in Hongkong nur Goldbarren mit einem Gewicht von 1 Kilogramm (kg) bzw. nur Silberstandardbarren mit einem produktionsbedingt variierenden Gewicht von 28-32 kg bestellt und eingelagert/eingeliefert werden können (vgl. Anmerkungen unter C. II.). Bei Silberstandardbarren wird der Kaufpreis anhand eines Referenzgewichts von 30 kg bestimmt und abgerechnet.
Handelszeiten: 9.00 - 17.00 Uhr
Lager- und Auslieferungs-/Abholadresse Hongkong
VIA MAT INTERNATIONAL (HK) LTD.
Unit 701 Global Gateway,
168 Yeung Uk Road,Tsuen Wan,
Hong Kong, China
So funktioniert die Lagerung
| 1. BESTELLUNG | Sie füllen das Bestellformular, den Antrag zur Sammelverwahrung Das Formular "Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten" ist nur auszufüllen, sofern der Bestellwert CHF 25.000 überschreitet, in diesem Fall bitten wir Sie, uns eine beglaubigte Passkopie per Fax, E-Mail oder Post zu senden. |
| 2. BESTÄTIGUNG | Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit dem Vertrag bzw. den verbindlichen Preisen. |
| 3. ÜBERWEISUNG | Sie überweisen uns innerhalb von drei Bankarbeitstagen den Rechnungsbetrag an das von uns angegebene Konto. |
| 4. ZAHLUNGSEINGANG | Nach Zahlungseingang und nach Erhalt aller Original unterschriebenen relevanten Dokumente per Post erhalten Sie eine Depotbestätigung der pro aurum Schweiz. |
Beim Verkauf im Zollfreilager an pro aurum zum aktuellen Handelskurs fällt keine Mehrwertsteuer an.
Nähere Informationen erhalten Sie hier: Kontakt Handelshaus Zürich
Entnahme aus dem Zollfreilager Embrach Zürich | ||
|---|---|---|
Selbstabholung | weltweite Zustellung per Werttransport | |
| 1. Sie übermitteln uns das Formular "Antrag physische Auslieferung" per Fax oder E-Mail. | Ablauf 1. und 2. wie bei Selbstabholung. Antrag physische Auslieferung | |
| 2. Wir stimmen mit ihnen das Abholdatum ab. Die Warenübergabe erfolgt in den Räumlichkeiten von pro aurum Zürich in Kilchberg. Bitte beachten Sie, dass bei der Abholung von steuerpflichtiger Ware (Silber, Platin, Palladium) ein Umsatzsteueranteil in Höhe des aktuellen Schweizer Steuersatzes (derzeit 8,00 %) zu entrichten ist. Die Berechnungsgrundlage ist der jeweilige Warenwert zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem Zollfreilager. Wird die steuerpflichtige Ware im Anschluss aus der Schweiz ausgeführt, sind die Export- bzw Importbedingungen des jeweiligen Landes zu berücksichtigen. | Achtung: Entnahmeformular entsprechend erweitern Die Logistikkosten sind abhängig vom Wert und Gewicht der Sendung. Wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot. | |
| Bitte beachten Sie, dass bei der physischen Auslieferung aus dem Zollfreilager Verzollungsgebühren in Höhe von € 160,00 anfallen. | ||
Entnahme aus dem Lager Hongkong
Hinweis
Aus dem Lager in Hongkong erfolgt eine physische Auslieferung/Übergabe eingelagerter Edelmetalle nur vor Ort, d.h. durch Selbstabholung in Hongkong. Eine weltweite Zustellung per Werttransport ist nicht möglich bzw. ausgeschlossen. Auf Wunsch des Kunden kann die pro aurum ein Angebot für den Versand der Edelmetalle an den gewünschten Bestimmungsort bei einem Wertelogistiker einholen.
1. Sie übermitteln uns das Formular „Antrag physische Auslieferung von eingelagerten Edelmetallen“.
2. Wir stimmen mit Ihnen das Abholdatum ab. Die Warenübergabe erfolgt am Lager in Hongkong.
3. Bitte beachten Sie, dass bei Selbstabholung eines Silberstandardbarrens - dessen Gewicht produktionsbedingt zwischen 28-32 Kilogramm (kg) variiert - kein Anspruch auf Übergabe eines Standardbarrens zum abgerechneten Referenzgewicht von 30 kg besteht! Verlangt der Kunde die Auslieferung/physische Übergabe des gekauften Standardbarrens, ist die Wertdifferenz, die sich aus der produktionsbedingten Gewichtsdifferenz ergibt, im Zeitpunkt der Übergabe durch den Kunden (bei Überschreitung der 30 kg) bzw. durch die pro aurum (bei Unterschreitung der 30 kg) auszugleichen; dabei wird auf den Marktpreis im Zeitpunkt des dannzumaligen Kaufs abgestellt. Vor effektiver Gutschrift des Differenzbetrages auf dem Konto der pro aurum erfolgt keine Übergabe der(s) eingelagerten Silberstandardbarren(s).
4. Hinweis an den Kunden (kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit): Werden die Edelmetalle (Gold/Silber) nach erfolgter physischer Übergabe aus der Sonderverwaltungszone Hongkong (HKSAR – Hong Kong Special Administrative Region) durch den Kunden exportiert, ist die Ausfuhr zu deklarieren. Auf Silberbarren werden zudem Ausfuhrgebühren, d.h. sog. „Export Declaration Charges“ durch das “Customs and Excise Department” erhoben. Goldbarren sind bei Erfüllung bestimmter Voraussetzung von der Ausfuhrgebühr befreit.
5. Nähere Informationen zur Ausfuhrdeklaration und -gebühren bzw. deren Höhe erhalten Sie beim „Customs and Excise Department“. Nach dem Export aus der Sonderverwaltungszone Hongkong sind die Importbedingungen des jeweiligen Landes zu berücksichtigen.
Eine Übersicht der aktuell zur Einlagerung im Zollfreilager verfügbaren Produkte finden Sie hier:
Zollfreilager-Preisliste
Lagerpreise und Mindesteinlagerungswert
Zollfreilager Embrach Zürich
| Stand: 01.01.2010 | Depotwert CHF (Tageskurs) | Lagerpreise* (p.a.) |
|
Silber | 0 - 100.000 | 1,75% |
| 100.001 - 250.000 | 1,50% | |
| 250.001 - 1.000.000 | 1,25% | |
| > 1.000.001 | 1,00% | |
|
| 0 - 100.000 | 0,75% |
| 100.001 - 250.000 | 0,60% | |
| 250.001 - 1.000.000 | 0,50% | |
| > 1.000.001 | 0,40% | |
| *zzgl.der jeweils gültigen Mehrwertsteuer | ||
Referenzwährung für die Lagerung im Zollfreilager ist CHF. Wertangaben in EUR sind zum Tagesdevisenkurs auf Anfrage möglich.
Der Mindesteinlagerungswert beträgt 25.000 CHF.
Die Gebührenberechnung erfolgt auf den Warenwert der gelagerten Ware berechnet mit dem durchschnittlichen Tageskurs im Abrechnungszeitraum. Die Rechnung erfolgt halbjährlich per Ende Juni und Ende Dezember.
Lager Hongkong
| Stand: März 2012 | Depotwert CHF (Tageskurs) | Lagerpreise (p.a.) |
| Silber | 0 - 100.000 | 1,75% |
| 100.001 - 250.000 | 1,50% | |
| 250.001 - 1.000.000 | 1,25% | |
| > 1.000.001 | 1,00% | |
| Gold | 0 - 100.000 | 0,75% |
| 100.001 - 250.000 | 0,60% | |
| 250.001 - 1.000.000 | 0,50% | |
| > 1.000.001 | 0,40% |
Der Mindesteinlagerungswert beträgt 25.000 CHF.
Die Gebührenberechnung erfolgt auf den Warenwert der gelagerten Ware berechnet mit dem durchschnittlichen Tageskurs im Abrechnungszeitraum. Die Rechnung erfolgt halbjährlich per Ende Juni und Ende Dezember.
| Bestellformular | Herunterladen | |||
| Verkaufsformular | Herunterladen | |||
| Antrag Sammelverwahrung | Herunterladen | |||
| Reglement Sammelverwahrung | Herunterladen | |||
| Antrag physische Auslieferung von Edelmetallen | Herunterladen | |||
| Vordruck zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten | Herunterladen | |||
| Vollmacht Zollfreilager | Herunterladen | |||
pro aurum
